18. Schritt - Bauleitung und Kostenkontrolle (März-Okt.)
Ich bin zuständig für die allgemeine Leitung und Überwachung
der Arbeiten auf der Baustelle. Dabei organisiere ich Muster und kontrollieren
die Ausmasse der Unternehmer, stelle allfällige Mängel fest und
ordne Massnahmen und Fristen zu deren Behebung an. Ich reiche die Gesuche
an die Amtsstellen um offizielle Kontrollen ein und überwachen die
Einhaltung der Auflagen.
Leistungen und Rechnungen kontrolliere ich laufend und stellen die Zahlungsanweisungen
aus.
Immer aktuell halte ich die Baubuchhaltung (Gliederung in Übereinstimmung mit
dem Kostenvoranschlag).
Beispiel Bilderstrecke Ausführungsphase "Neubau EFH"
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